FAQ zu Asbestfund

12.06.2025

1. Umstände des Asbestfundes

1.1 Wann und unter welchen Umständen wurde das Asbest gefunden?

Nach erfolgter Schadstoffsanierung wurde Ende 2024 mit dem Abriss des östlichen Tribünengebäudes begonnen.

Am 04.04.2025 wurden durch das Abrissunternehmen im Bauschutt vereinzelte Bruchstücke von Brandschutzplatten (Sokalit), welche schwachgebundenes Asbest beinhalten, gefunden.  

Bei den Funden handelt es sich um Asbestbaustoffe, die vermutlich im Zuge der Errichtung des Gebäudes (1986/87) illegal im Gebäude „entsorgt“ wurden. Es ist zu vermuten, dass überschüssiges Asbestmaterial (aber auch andere Baustoffe) in diverse Hohlräume verfüllt bzw. verkippt wurden. Die Brandschutzplatten waren weder Teil der bereits vorhandenen Schadstoffgutachten, noch konnten sie im Zuge der vor dem Abriss des Tribünengebäudes erfolgten Schadstoffsanierung festgestellt werden.

Nach dem Fund des asbesthaltigen Materials sind die Abrissarbeiten sofort gestoppt worden.

1.2 Wusste man vor dem Abriss bereits von Asbest in dem östlichen Tribünengebäude?

Vor Beginn der Abrissarbeiten lagen bereits Gutachten über die in dem östlichen Tribünengebäude befindlichen Schadstoffe vor. In den Gutachten werden die verbauten schadstoffbelasteten Materialien (auch asbesthaltige) dezidiert aufgeführt und die betreffenden Bauteile benannt (z.B. Wandverkleidungen, Dichtungen etc.).

Auf Grundlage dieser Gutachten wurde, in Vorbereitung auf die Abrissarbeiten, im Zeitraum von September 2023 bis Juni 2024 die Schadstoffsanierung des östlichen Tribünengebäudes durchgeführt. Hierbei sind alle bekannten und darüber hinaus entdeckten Schadstoffe ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt worden.

Zu dem Zeitpunkt des Beginns der Abrissarbeiten an dem östlichen Tribünengebäude war nicht ersichtlich, dass sich nach erfolgter Schadstoffsanierung noch Asbest in dem Bauwerk befand.

1.3 Warum wurde das Asbest in dem östlichen Tribünengebäude nicht schon mit der Schadstoffsanierung entfernt?

Dass bei den Abrissarbeiten des östlichen Tribünengebäudes gefundene Asbest war weder Teil der bereits vorhandenen Schadstoffgutachten, noch konnte es im Zuge der vorab erfolgten Schadstoffsanierung festgestellt werden.

Bei den Funden handelt es sich um Asbestbaustoffe, die vermutlich im Zuge der Errichtung des Gebäudes (1986/87) illegal im Gebäude „entsorgt“ wurden. Es ist zu vermuten, dass überschüssiges Asbestmaterial (aber auch andere Baustoffe) in diverse Hohlräume verfüllt bzw. verkippt wurden.

1.4 Was geschah nach dem Asbestfund mit dem kontaminierten Bauschutt?

Nachdem durch das Abrissunternehmen im Bauschutt vereinzelte Bruchstücke von Brandschutzplatten (Sokalit), welche schwachgebundenes Asbest beinhaltet, gefunden worden waren, sind die Abrissarbeiten sofort gestoppt worden. Nach Abstimmung mit dem Landesamt für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) wurde das kontaminierte Material unter Berücksichtigung aller Sicherheitsstandards in einem Haufwerk (Bauschutthaufen) im östlichen Baustellenbereich zusammengefasst und mit Planen gesichert.

Das genannte Haufwerk ist seit Beginn der Abrissarbeiten das einzige mit Asbest kontaminierte Haufwerk auf dem Baustellengelände. Aufgrund der Sicherung geht hiervon keinerlei Gefährdung aus.

2. Einordnung des Asbestfundes

2.1 Wie groß ist der Asbest-Anteil des auf der Baustelle befindlichen kontaminierten Haufwerkes?

Das unter Berücksichtigung aller Sicherheitsstandards mit faserdichten Planen abgedeckte und gesicherte Haufwerk besteht zu 99,9% aus Betonabbruch und Stahl. Der Volumenanteil der asbesthaltigen Brandschutzplatten (Sokalit) im Haufwerk entspricht ca. 0,1 Prozent. Die Brandschutzplatten selbst weisen wiederum nur einen geringen Asbestanteil auf. Der Anteil des Asbestes an dem gesamten Haufwerk liegt im Promillebereich.

Diese Abschätzung erfolgt aus verschiedenen Überlegungen heraus (spezifisches Gewicht, Fundsituation, technische Daten der Brandschutzplatten).

2.2 Wie wird das auf der Baustelle befindliche kontaminierte Haufwerk gemäß dem Asbest-Anteil klassifiziert?

Die Gefahrstoffverordnung stuft Material mit einem Gehalt an Gefahrstoffen oder Schadstoffen größer 0,1 Gew- % (Gewichtsprozent) als sogenannten gefährlichen Abfall ein. Da im vorliegenden Fall die Asbestbruchstücke sichtbar sind, handelt es sich – obwohl dieser Wert deutlich unterschritten wird – gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Entsorgung, um „asbesthaltigen Abfall“.

3. Sicherheits-Maßnahmen nach dem Asbestfund

3.1 Welche Maßnahmen wurden direkt nach dem Asbestfund ergriffen, um den Schutz der auf der Baustelle Arbeitenden und der Öffentlichkeit zu gewährleisten?

Bei Entdecken der asbesthaltigen Verkippungen wurden die Abrissarbeiten sofort eingestellt und umgehend folgende Maßnahmen zur Sicherung der Umgebung getroffen:

  • Befeuchtung der Oberflächen zur Staubbindung
  • Bildung eines Haufwerkes mittels Bagger mit Schutzbelüftung
  • Abdeckung des Haufwerkes mit faserdichten Planen
  • Sperrung des gesamten Bereiches mit Absperrgittern sowie dessen Ausschilderung
  • Werktägliche Kontrolle des Haufwerkes auf Beschädigung und Reparatur der Schadstellen
  • Verpflichtendes Tragen von Schutzanzügen und Staubmasken der mit dem Haufwerk Arbeitenden

3.2 Wurden die nach dem Asbestfund ergriffenen Sicherheits-Maßnahmen mit Fachbehörden abgestimmt und deren Umsetzung kontrolliert?

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) wurde umgehend informiert, die Sofortmaßnahmen wurden abgestimmt und ein Termin vor Ort vereinbart, um die korrekte Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen.

Im weiteren Verlauf haben sich das LAGetSi, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Immissionsschutz), das Bezirksamt Pankow (Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin), die Sportverwaltung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in zwei ressortübergreifenden Konferenzen über die Maßnahmen hinsichtlich Verpacken und Abtransport des kontaminierten Materiales verständigt.

3.3 Entsprechen die ergriffenen Maßnahmen im Umgang mit dem Asbestfund den Sicherheitsstandards?

Das Vorgehen zur Sicherung des Haufwerkes entspricht allen Sicherheitsstandards.

Das Konzept für die Verpackung und Entsorgung des Haufwerkes berücksichtigt die Hinweise der zuständigen Behörden und erfüllt damit alle Sicherheitsstandards.

4. Entsorgung des Asbestfundes

4.1 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das mit Asbest kontaminierte Haufwerk sicher zu entsorgen?

Der kontaminierte Bauschutt wird in faserdichte Säcke verpackt und in Deckelcontainer verladen, um ordnungsgemäß deponiert zu werden.

Über das hierfür erforderliche Vorgehen erfolgte eine intensive Abstimmung mit den zuständigen Behörden: Der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, dem Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin des Bezirks Pankow, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Es wurde folgendes Verfahren zur Verladung des Bauschutts und dessen Abtransport festgelegt:

  • Einrichtung eines Verladebereichs
  • Öffnung des Bauschutthaufens nur dort, wo unmittelbar gearbeitet wird. Dieser Bereich wird mit einem Wasserwerfer kontinuierlich befeuchtet, um Staubbildung zu vermeiden.
  • Verladung des kontaminierten Bauschuttes in 1m³ große Asbest-Bigbag mittels Bagger mit Schutzbelüftung, Zweischalengreifer, unter Nutzung einer Verladestation mit Windschutz, die Staubbindung erfolgt auch hier mittels Sprühdüsen, Wasserauffangwanne, Wasseraufbereitung, Trichter zur Verfüllung, doppelten Asbest-Bigbag sowie Beladung mit nur 0,75m³ zur Vermeidung von Beschädigungen und möglicher Freisetzung von Asbestfasern
  • Anschließende Verladung mittels Teleskoplader in bereitgestellte Abrollcontainer mit Deckel
  • Täglicher Verschluss und Sicherung des Bauschutthaufens
  • Abfuhr der verschlossenen Abrollcontainer zur entsprechenden Deponie

Zusätzliche Maßnahmen werden besonders berücksichtigt:

  • Erhöhte Anforderungen an die Verladestelle, in der besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz gelten (z.B. Schutzkleidung).
  • Der existierende Bauzaun wird flexibel so gestellt, dass zu den jeweiligen Arbeiten die Bewegungsflächen entsprechend gesichert sind.
  • Einarbeitung und Berücksichtigung der Wettersituation in den Arbeitsplan
  • Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen während des Verpackens mit Luftmessungen

4.2 Wann beginnt die Entsorgung des mit Asbest kontaminierten Bauschutthaufens?

Die Einrichtung der Verladestation zur Verpackung des asbesthaltigen Bauschuttes in faserdichte Säcke erfolgte bis zum 13. Juni.

Die Verpackung des asbesthaltigen Bauschutts erfolgt voraussichtlich ab der Woche zwischen dem 16. und 22. Juni. Daran schließt sich der Abtransport des verpackten Bauschutts ab Anfang Juli an.

4.3 Welche Gefahren gehen mit der Entsorgung des mit Asbest kontaminierten Haufwerkes einher?

Auf Grund der erfolgten ressortübergreifenden Abstimmung des Konzeptes zur Verpackung und Entsorgung, und der Kontrolle der korrekten Umsetzung des Konzeptes durch die zuständige Behörde, wird eine Gefährdung der auf der Baustelle Arbeitenden und der Öffentlichkeit ausgeschlossen.

4.4 Wird die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung des mit Asbest kontaminierten Haufwerkes während der Verpackung überwacht?

Die Wirksamkeit der Maßnahmen während des Verpackens wird mittels Luftmessungen überwacht. Dies stellt die Einhaltung sämtlicher Anforderungen an höchstmögliche Staubminimierung und Verhinderung des Faseraustritts sicher. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen (Referenzgröße) wird sowohl auf der windabgewandten als auch an der windzugewandten Seite des Bauschutthaufens mit mehreren Messstationen gemessen. Vor den Verpackungsarbeiten erfolgt eine Referenzmessung.

5. Gefährdung der Öffentlichkeit durch den Asbestfund

5.1 War die Öffentlichkeit zu irgendeinem Zeitpunkt einer Gefahr durch das mit Asbest kontaminierte Haufwerk auf der Baustelle ausgesetzt?

Aufgrund der umgehend nach dem Fund durchgeführten Sicherungsmaßnahmen, die zu jedem Zeitpunkt dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben, wurde sichergestellt, dass Besuchende und Nutzende des Sportparks weder bei der Schadstoffsanierung noch beim Rückbau des Tribünengebäudes einer Schadstoffbelastung ausgesetzt waren.

Mit der Umsetzung und Überwachung der ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmen für die Verpackung und der Entsorgung des kontaminierten Bauschuttes wird eine Gefährdung der Öffentlichkeit auch weiterhin ausgeschlossen.

5.2 Welche Einschränkungen für die Nutzung des Sportparkes durch das mit Asbest kontaminierte Haufwerk auf der Baustelle gibt es?

Es gibt keine Einschränkungen der Nutzung des Sportparkes während der weiteren Maßnahmen.

6. Information der Öffentlichkeit über den Asbestfund

6.1 Wie wird die Öffentlichkeit über den weiteren Fortschritt der Verpackung und Entsorgung des mit Asbest kontaminierten Haufwerkes informiert?

Nach dem Asbestfund wurde die Öffentlichkeit über Pressemeldungen informiert. Informationen über die weiteren Schritte und aktuellen Sachstände werden auf dieser Projekthomepage https://jahnsportpark-fuer-alle.berlin.de/ fortlaufend veröffentlicht. Dort gibt es einen Bereich „Baustellen-News“, der den jeweils aktuellen Stand der Arbeiten abbildet.

Weitere Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/pressemitteilung.1552615.php
https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/pressemitteilung.1563307.php