Planung
Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur Modernisierung und Neuordnung des Sportparks erfolgt im Rahmen eines umfangreichen Bau- und Planungsprozesses. Die einzelnen Teilmaßnahmen werden in unterschiedlicher Verantwortlichkeit durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Arbeitsschritte, Verfahren und Planungen werden, unter der Einbindung der Öffentlichkeit, von allen Beteiligten weiter intensiv vorangetrieben.
Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung
Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks erfordert die Entwicklung der Sportstätte eine Gesamtkonzeption, bei der insbesondere die Entwicklung des Standortes im Hinblick auf die sportfachlichen Interessen der Gesamtstadt zu berücksichtigen ist. Die Zuständigkeit für die Aufstellung und Festsetzung des Bebauungsplans und für die Steuerung des Gesamtprozesses wird künftig bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen.
In seiner Sitzung am 26.05.2020 hat der Senat die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung für den Bereich Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark festgestellt.
Pressemitteilung vom 26.05.2020Bebauungsplanverfahren
Um das Planungsrecht für die Neuordnung des Jahnsportparks zu schaffen, führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein Bebauungsplanverfahren durch. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-87 wurde am 13.11.2020 gefasst. Er umfasst das Gelände zwischen Mauerpark, Schwedter Straße, Gleimstraße, Am Falkplatz, Gaudystraße, Cantianstraße, Topsstraße, Eberswalder Straße, im Bezirk Pankow. Nach Durchführung des städtebaulichen Werkstattverfahrens sollen die ersten Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden.
Pressemitteilung vom 23.11.2020