Zusammenfassung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Außenansicht der Stadiontribüne des Jahnsportparks aus südöstlicher Richtung (Bild von SenSW, Franziska Golla)

Die Unterlagen des Bebauungsplanvorentwurfs wurden für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 01. März 2023 bis einschließlich 31. März 2023 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel dazu waren die Unterlagen in diesem Zeitraum auch im Internet einsehbar. Die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung dient als erste Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Die Öffentlichkeit soll dadurch möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert werden. Darüber hinaus wird ihr Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung konnten schriftliche Stellungnahmen sowohl per E-Mail und per Post als auch über das vom Land Berlin zur Verfügung gestellte Beteiligungsportal mein.berlin.de abgegeben werden. Insgesamt sind 1.133 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen.

Die von der Öffentlichkeit vorgetragenen Argumente betreffen die Schwerpunkte Planintention, Partizipation, Bauleitplanung, Umwelt, Verkehr und Immissionen sowie Baukultur. Ein Großteil der Argumente und Anregungen lässt sich dem Schwerpunkt Planintention zuordnen, denn vielfach stellten die Einwender*innen die grundsätzliche Standortwahl und das Vorhaben selbst in Frage und/oder thematisierten den zugrunde gelegten Wettbewerbsbeitrag bzw. das Bedarfsprogramm der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Insbesondere die Absicht, das Stadion durch Abriss und Neubau zu einem Inklusionssportstandort auszubauen und auch weitreichende Veränderungen im Bereich des Sportparks zu verfolgen, wurde häufig in Frage gestellt und solle unter der Maßgabe eines verringerten sportfachlichen Bedarfs, der gleichzeitig weiterhin die freie Sportwiese in der gegenwärtigen Größe sichert, nochmals überprüft werden.

Weiterhin wurde auf die klimatische Situation in innerstädtischen, sehr dicht besiedelten und daher hoch versiegelten Bereichen aufmerksam gemacht und auf die Bedeutung der Klimaschutzziele hingewiesen. Diese Aspekte werden unter dem Begriff Umwelt zusammengefasst und nehmen, was die Gesamtanzahl an eingegangenen Argumenten betrifft, ebenfalls einen bedeutenden Anteil ein. Grundsätzlich besteht die Sorge, dass das Vorhaben Nachteile für den Klimaschutz und die Artenvielfalt hat und der Anteil der versiegelten Flächen im Plangebiet daher verringert werden sollte. Vor dem Hintergrund der Reduzierung der Treibhausgase sei eine behutsame Sanierung für das Große Stadion und den Sportpark zu verfolgen, um ressourcenschonend und nachhaltig vorzugehen.

Auch die besondere zeitgenössische Architektur des Großen Stadions, die vielfach der Identifikation mit dem Ort dient, wurde als Argumentation zur Abwendung eines Abrisses des Großen Stadions vorgetragen und dem Schwerpunkt Baukultur zugeordnet.

Die Anregungen im Bereich Bauleitplanung betrafen überwiegend das Thema Art und Maß der baulichen Nutzung und spiegeln die bereits aufgeführte Argumentation wider, das Nutzungsspektrum auf dem Gelände des Jahnsportparks nicht zu überfrachten und in diesem Zusammenhang die Flächenbedarfe, die nicht unmittelbar mit einer Sportnutzung in Zusammenhang stehen, auf ein Minimum zu begrenzen.

Als ein gesondertes Thema im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde das Thema Verkehr und die durch das geplante Vorhaben verursachten Lärmimmissionen thematisiert. Die Äußerungen beziehen sich dabei insbesondere auf die vorhandene Beeinträchtigung durch das gegenwärtige Verkehrsaufkommen im Umfeld zum Plangebiet sowie auf die sich voraussichtlich verschärfende verkehrliche Situation bei Realisierung der Planung. Insbesondere dem ruhenden Verkehr solle im Rahmen eines tragfähigen Verkehrskonzeptes eine besondere Bedeutung zu teil werden. Aber auch der zukünftig beabsichtigten Nutzung als Inklusionsstandort sei bei der Betrachtung ein hohes Gewicht einzuräumen.

Der beabsichtigten Umgestaltung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks geht eine mehrjährige intensive Betrachtung der Bedarfe sowie der Entwicklungsmöglichkeiten voraus, in die auch die Öffentlichkeit einbezogen und beteiligt wurde. Unter dem Thema Partizipation wurde ein Mangel an Transparenz im bisherigen Verfahren konstatiert, wie mit bisherigen Anregungen aus der Öffentlichkeit im Vorfeld zum Bebauungsplanverfahren umgegangen worden sei.  Andererseits wurde die Barrierefreiheit im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch angemahnt. Danach seien Unterlagen zum Teil erst spät zugänglich oder schwer verständlich gewesen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die eingegangenen Stellungnahmen bei der Fortführung der Planung aufgenommen und einer Abwägung unterzogen. Vor allem die Auswirkungen der Planung auf die Schwerpunkte Umwelt, Artenschutz, Verkehr und Immissionen wurden in weiterführenden Gutachten weitergehend untersucht. Die Anregungen zu den Schwerpunkten Bauleitplanung und Baukultur wurden zur Kenntnis genommen und teilweise bei den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt. Die Hinweise zur Partizipation wurden ausgewertet und Rückschlüsse für das Beteiligungsverfahren sowie die weitere Einbindung der Öffentlichkeit und der Stadtgesellschaft gezogen.